Allgemeine Geschäftsbedingungen von Montenegro Listings für Immobilienanfragen, Besichtigungen und Koordination durch ekosphere doo
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Montenegro Listings | Immobilienanfragen | Besichtigungen | Vermittlung | Koordination | ekosphere doo

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Montenegro Listings by ekosphere doo

Für jedes Vertragsverhältnis ist der konkret bestätigte Auftrag maßgeblich: Erst Angebot, Leistungsbeschreibung oder schriftliche Vereinbarung legen fest, welche Leistung geschuldet wird, welche Vergütung gilt und welche Mitwirkung erforderlich ist. Notare, Rechtsanwälte, Banken, Behörden, Katasterstellen und technische Fachleute handeln in eigener Verantwortung. Ihre Entscheidungen, Bearbeitungszeiten und fachlichen Ergebnisse sind keine Leistung von ekosphere doo. Interessenten und Auftraggeber sollten deshalb vor einer Beauftragung prüfen, welche Tätigkeit unmittelbar durch Montenegro Listings erbracht, lediglich koordiniert oder gesondert durch Dritte ausgeführt wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären, unter welchen Voraussetzungen Montenegro Listings Informationen bereitstellt, Immobilienanfragen bearbeitet, Besichtigungen organisiert und ausdrücklich vereinbarte Koordinationsleistungen übernimmt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von montenegro-listings.me sowie für Leistungen, Anfragen und Koordinationsaufgaben im Zusammenhang mit Montenegro Listings, betrieben durch ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro.

Maßgeblich bleiben stets das konkrete Angebot, die bestätigte Vereinbarung und der tatsächlich beauftragte Leistungsumfang. Sie bilden den allgemeinen vertraglichen Rahmen für Immobilienanfragen, Objektauswahl, Besichtigungskoordination, Dokumentenorganisation, Immobilienvorprüfungen, Käuferorientierung, Verkäuferkommunikation, Kaufvorbereitung und lokale Koordination in Montenegro.

  • Stand: Juli 2026
  • Betreiber: ekosphere doo, Ulcinj, Montenegro
  • Website: montenegro-listings.me
  • Maßgeblich: individuelles Angebot, bestätigte Vereinbarung, schriftlich festgelegter Leistungsumfang und Rechnungslogik

Überblick über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Aus einer Anfrage, einer Objektanzeige oder einer Besichtigung entsteht allein noch kein Anspruch auf einen Kaufabschluss, eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein erfolgreiches Ergebnis. Die Bedingungen grenzen nachvollziehbar ab, welche Aufgaben Montenegro Listings nach ausdrücklicher Vereinbarung übernehmen kann, welche Zusatzleistungen separat freigegeben werden müssen und welche Informationen oder Entscheidungen der Auftraggeber rechtzeitig bereitstellen muss. Ebenso wird klargestellt, dass Verkäuferangaben sowie Entscheidungen von Behörden, Banken, Notaren, Registern und weiteren unabhängigen Stellen außerhalb des unmittelbaren Einflusses von ekosphere doo liegen. Diese AGB schaffen den allgemeinen Rahmen für die Nutzung der Website und für beauftragte immobilienbezogene Leistungen.

Leistungsumfang und Rolle

Wird eine fachliche Prüfung benötigt, kann ekosphere doo geeignete externe Stellen einbinden oder den Vorgang dorthin weiterleiten; deren Leistung bleibt rechtlich und fachlich eigenständig. Der konkrete Auftrag kann die strukturierte Aufbereitung vorhandener Informationen, die Einordnung eines Suchprofils, die Abstimmung mit Eigentümern, die Vorbereitung von Besichtigungen oder die Koordination einer gesonderten Vorprüfung umfassen.

  • Keine automatische Erfolgspflicht: sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  • Getrennte Rollen: Eigenleistung, Vermittlung und Leistungen Dritter bleiben unterscheidbar.
  • Maßgeblicher Umfang: bestätigtes Angebot oder schriftliche Vereinbarung.

Preise und Zahlung

Veröffentlichte Angaben dienen der Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Bestandteil des Auftrags übernommen werden. Zusätzliche Immobilien, Termine, Unterlagen, Übersetzungen, Vor-Ort-Leistungen oder nachträglich erweiterte Aufgaben können einen gesondert freizugebenden Aufwand auslösen. Welche Preise, Provisionen oder Servicegebühren tatsächlich gelten, ergibt sich aus der für den Einzelfall bestätigten Preisgrundlage.

  • Zusatzaufwand: bedarf einer gesonderten Freigabe oder kann separat berechnet werden.
  • Fälligkeit: nach Angebot oder Rechnung, sonst innerhalb von sieben Kalendertagen.
  • Teilleistungen: bereits erbrachte Leistungen können anteilig abgerechnet werden.

Mitwirkung des Auftraggebers

Dazu gehören insbesondere ein belastbares Such- und Budgetprofil, erreichbare Ansprechpartner und Klarheit über Finanzierung und Zeitrahmen. Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann Termine, Prüfungen, Reservierungen und die weitere Koordination verzögern oder unmöglich machen. Eine sachgerechte Bearbeitung setzt voraus, dass der Auftraggeber richtige und vollständige Angaben, verfügbare Unterlagen, erforderliche Vollmachten sowie rechtzeitige Entscheidungen bereitstellt.

  • Erforderlich: vollständige Angaben, Unterlagen und Entscheidungen.
  • Verzögerungen: fehlende Mitwirkung kann Leistungen verzögern oder verhindern.
  • Dritte: Entscheidungen von Behörden, Banken, Notaren und Katasterstellen werden nicht garantiert.

Haftung und Grenzen

Eine organisatorische Koordination macht ekosphere doo nicht zum Verantwortlichen für selbstständige Entscheidungen oder Fehler von Verkäufern, Behörden, Banken, Notaren, Registern oder beauftragten Fachleuten. Gesetzlich nicht abdingbare Rechte bleiben unberührt. Haftung und Verantwortlichkeit beurteilen sich nach der konkret geschuldeten Leistung, dem bestätigten Auftragsumfang, einem zurechenbaren eigenen Verschulden und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

  • Keine Garantie: für Entscheidungen Dritter oder Verkäuferangaben.
  • Gerichtsstand: Ulcinj, Montenegro, soweit rechtlich zulässig.
  • Recht: materielles Recht Montenegros, soweit keine zwingenden Schutzvorschriften entgegenstehen.

Vollständige Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen im Zusammenhang mit Montenegro Listings, betrieben durch ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro, PIB: 0317 1868, REG: 5081 9609, PDV: 82 / 31-02022-6.

  • Sie gelten für Website-Nutzung, Immobilienanfragen, Objektauswahl, Immobilienorientierung, Besichtigungskoordination, Vorprüfungen, Dokumentenorganisation, Kaufkoordination und damit verbundene lokale Unterstützung.
  • Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ekosphere doo ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  • Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere anwendbare Verbraucherschutzregeln, bleiben unberührt.
  • Regelungen, die ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten können, sind im jeweils rechtlich zulässigen engeren Umfang auszulegen.

2. Vertragspartner, Verbraucher, Unternehmer und Textform

  • Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Textform umfasst E-Mail, bestätigte Messenger-Kommunikation, elektronisch signierte Dokumente oder andere nachvollziehbare elektronische Kommunikation, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
  • Änderungen von Leistungsumfang, Preis, Fristen, Zuständigkeiten oder Einbindung Dritter bedürfen mindestens der Textform.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Je nach Vereinbarung kann Montenegro Listings insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Erste Einordnung von Kaufinteresse, Budget, Immobilienart, Nutzungszweck und Zeitrahmen.
  • Vorauswahl von Apartments, Häusern, Villen, Grundstücken, Gewerbeobjekten, Mietobjekten, Neubauprojekten oder investitionsbezogenen Immobilienmöglichkeiten in Montenegro.
  • Organisation erster Informationen, Eigentümer- und Verkäuferangaben, Objektunterlagen und Besichtigungstermine.
  • Koordination von Immobilienvorprüfungen, Dokumentensammlung, Katasterauszügen, verfügbaren Objektakten und Kaufvorbereitung.
  • Koordination mit Rechtsanwälten, Notaren, Übersetzern, Steuerberatern, Banken, Behörden, Geometern, Ingenieuren, Architekten, Verkäufern, Projektentwicklern oder sonstigen Dritten.
  • Unterstützung bei Kaufkoordination, Zahlungslogik, Übergabevorbereitung und organisatorischen Folgeschritten.

Maßgeblich sind insbesondere die bezeichnete Leistung, die Rolle von ekosphere doo, der vorgesehene Zeitrahmen, der Leistungsort, die einzubeziehenden Dritten und die vereinbarte Vergütung. Diese Punkte ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot, einer bestätigten Buchung, einer individuellen Vereinbarung oder einer projektspezifischen Regelung. Der verbindliche Umfang wird für den einzelnen Auftrag festgelegt.

Beschreibungen auf Websites, Landingpages, PDFs, Immobilienkarten, Inseraten, Präsentationen oder sozialen Medien dienen nur der Orientierung und ersetzen keine konkrete Mandatsdefinition.

4. Rollentrennung: Eigenleistung, Vermittlung und Leistungen Dritter

  • ekosphere doo kann Leistungen selbst erbringen, vermitteln, koordinieren, strukturieren, vorbereiten oder an Dritte weiterleiten.
  • Kontaktvermittlung, Terminorganisation, Dokumentensortierung oder Kommunikationsstrukturierung bedeuten nicht automatisch, dass ekosphere doo die Leistung des Dritten selbst schuldet.
  • Notare, Rechtsanwälte, beglaubigte Übersetzer, Buchhalter, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Banken, Behörden, Register, Katasterstellen, Versicherer, Verkäufer, Projektentwickler und andere externe Beteiligte handeln grundsätzlich selbstständig.
  • ekosphere doo haftet nicht für Inhalt, Dauer, Verfügbarkeit, Entscheidungen oder Fehler Dritter, sofern das Problem nicht durch eigenes Verschulden verursacht oder ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.

5. Preise, Preisangaben und maßgebliche Preisgrundlage

Veröffentlichte Preise, Preisspannen, Pakete, Provisionsstrukturen oder Leistungsbeschreibungen gelten in der zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellen Fassung, sofern kein abweichendes Angebot schriftlich bestätigt wurde.

  • Preise können als Festpreis, Ab-Preis, Preisspanne, Paketpreis, Provisionslogik oder Preis auf Anfrage dargestellt werden.
  • Für die beauftragte Leistung ist die konkrete Leistungsbeschreibung oder das individuell bestätigte Angebot maßgeblich.
  • Widersprechen sich Websiteangaben und individuelles Angebot, geht das bestätigte individuelle Angebot vor.
  • Vermittlung, Immobilienvorprüfung, Besichtigungskoordination, Dokumentenorganisation und Transaktionsbegleitung können unterschiedlichen Vergütungsmodellen folgen.

6. Vergütung, Zusatzleistungen und Änderungswünsche

  • Vergütet wird die beauftragte Leistung, nicht ein subjektiv erwartetes Gesamtergebnis, sofern keine ausdrückliche Erfolgspflicht vereinbart wurde.
  • Zusatzaufwand aufgrund neuer Tatsachen, weiterer Personen, zusätzlicher Immobilien, neuer Dokumente, Übersetzungen, Nacharbeiten, zusätzlicher Termine, Vor-Ort-Besuche, Behördenanfragen, Bankfragen oder sonstiger Erweiterungen kann gesondert berechnet werden.
  • Änderungswünsche und Leistungserweiterungen können in Textform freigegeben werden.
  • Begonnene Beratungs-, Prüfungs-, Koordinations- oder Vorbereitungseinheiten können anteilig oder nach Angebotslogik abgerechnet werden.
  • Monatliche Leistungen beginnen am vereinbarten Startdatum; eine Verlängerung gilt nur, wenn sie im Angebot oder in der bestätigten Vereinbarung geregelt ist.

7. Fälligkeit, Vorauszahlungen und Verzug

  • Rechnungen sind zu dem in Rechnung oder Angebot genannten Zeitpunkt fällig; fehlt eine besondere Regelung, beträgt die Zahlungsfrist sieben Kalendertage ab Rechnungsdatum.
  • ekosphere doo kann Leistungen von angemessenen Anzahlungen, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen abhängig machen.
  • Projektbezogene Umsetzungsleistungen können bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.
  • Bei Verzug können gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden verlangt werden.
  • Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist, soweit rechtlich zulässig, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

8. Termine, Besichtigungen, Vor-Ort-Termine und Stornierungen

  • Gebuchte Gespräche, Besichtigungstermine, Dokumentenprüfungszeiten, Vor-Ort-Termine und fest reservierte Koordinationszeiten werden für den Auftraggeber freigehalten.
  • Wird ein bestätigter Termin kurzfristig verschoben, abgesagt oder durch den Auftraggeber unmöglich gemacht, können blockierte Zeit, Vorbereitung und Fremdkosten berechnet werden.
  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Absage als kurzfristig, wenn sie weniger als 24 Stunden vor einem Online- oder Telefontermin oder weniger als 72 Stunden vor einem Vor-Ort-Termin oder einer Besichtigung erfolgt.
  • Bereits entstandene Reise-, Vorbereitungs-, Organisations- oder Fremdkosten sind zu erstatten, wenn der Auftraggeber die Absage oder Unmöglichkeit verursacht hat.

9. Website-Nutzung und Inhalte

  • montenegro-listings.me darf nur für rechtmäßige Zwecke genutzt werden.
  • Texte, Bilder, Grafiken, Datenbanken, Konzepte, Berichte, Checklisten, Inseratsstrukturen, Immobilienkarten, Präsentationen, Roadmaps und Software können urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sein.
  • Jede Nutzung über den gewöhnlichen Websitezugriff oder die vertraglich vorgesehene Nutzung hinaus bedarf vorheriger Zustimmung in Textform.
  • Interne Dokumente, Preislisten, Dossiers, Berichte, Immobilienlisten und Vertragsunterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte, insbesondere Wettbewerber, weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.

10. Immobilienvermittlung, Vorprüfungen und Kaufkoordination

Maßgeblich ist die jeweilige Vermittlungs-, Makler-, Agentur- oder Projektvereinbarung. Die Vermittlung von Immobilien Dritter, Grundstücken oder investitionsbezogenen Immobilienmöglichkeiten kann provisionspflichtig sein.

  • Provisionshöhe, Fälligkeit und Abrechnungslogik ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
  • Immobilienvorprüfungen, Dokumentenprüfung, Besichtigungskoordination oder Kaufstrukturierung ohne Vermittlungsauftrag sind nicht automatisch klassische Maklerleistungen und können gesondert berechnet werden.
  • Zusatzleistungen wie Behördenwege, Registrierungen, Versicherungsunterstützung, Bankkoordination, Zahlungsstruktur, Renovierungsplanung, rechtliche Weiterleitung oder Fachberatung sind nicht automatisch in einer Vermittlungsprovision enthalten.
  • Für Immobilien aus eigenen Projektstrukturen oder besonderen Projektvereinbarungen gelten die jeweiligen Projekt-, Objekt- oder Vergütungsbedingungen.
  • Vermittlungsleistungen enden grundsätzlich mit dem vertraglich festgelegten Provisionsauslöser; spätere Unterstützung ist gesondert zu beauftragen.

11. Dokumente, Kataster, Notar und Kaufunterlagen

  • ekosphere doo kann Dokumente sammeln, sortieren, weiterleiten, übersetzen lassen, koordinieren oder organisatorisch aufbereiten.
  • Rechtliche Bewertung, notarielle Prüfung, gerichtliche Entscheidung, Katasterentscheidung oder verbindliche Behördenauskunft erfolgen durch die zuständige Stelle oder qualifizierte Fachperson.
  • Sofern nicht ausdrücklich in Textform garantiert, übernimmt ekosphere doo keine Gewähr für Verkäuferangaben, Katasterdaten, Baugenehmigungen, Nutzungsbehauptungen, Versorgungsinformationen, Zufahrtsangaben oder Dokumente Dritter.
  • Ein Kauf sollte erst erfolgen, nachdem Unterlagen, Eigentumslage, Vertragsstruktur, Zahlungslogik und notarielle Umsetzbarkeit für den Einzelfall geprüft wurden.

12. Herkunft der Mittel, Zahlungen und Bankprozess

  • Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Herkunft, Verfügbarkeit, Übertragbarkeit und Verwendung seiner Mittel verantwortlich.
  • Banken, Notare, Verkäufer, Behörden oder andere Beteiligte können Nachweise zur Mittelherkunft, Identität, zum Verwendungszweck oder wirtschaftlich Berechtigten verlangen.
  • ekosphere doo kann Zahlungsabläufe organisatorisch erklären oder koordinieren, garantiert jedoch weder Bankannahme noch Kontoeröffnung, Zahlungsfreigabe oder regulatorische Bewertung durch Dritte.
  • Barzahlung, Banküberweisung, Treuhandkonto, Notarkonto oder andere Zahlungsmodelle bedürfen einer individuellen Prüfung durch die zuständigen Fachleute oder Institutionen.

13. Aufenthalt, Steuern, Nutzung und Folgethemen

  • Ein Immobilienkauf kann weitere Themen wie Aufenthalt, Anmeldung, Steuern, Versicherung, Vermietung, Verwaltung, Renovierung oder laufende Instandhaltung auslösen.
  • Solche Folgethemen sind nicht automatisch Bestandteil einer Immobilienanfrage, Besichtigungs- oder Kaufkoordination.
  • Sie können gesondert angeboten, koordiniert oder an qualifizierte Dritte weitergeleitet werden.
  • Behördliche Entscheidungen, Steuerbescheide, Aufenthaltsentscheidungen, Bankentscheidungen und Genehmigungen werden nicht garantiert.

14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Erforderliche Informationen, Unterlagen, Nachweise, Vollmachten, Entscheidungen und Rückmeldungen sind rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
  • Entwürfe, Checklisten, Übersichten, Angebote, Roadmaps, Vertragsentwürfe oder Einreichungsunterlagen sind, soweit zumutbar, auf erkennbare Fehler zu prüfen.
  • Änderungen von Budget, Zeitplan, Immobilienziel, Finanzierungsverfügbarkeit, Reiseplanung, Kontaktdaten oder rechtlich relevanten Umständen sind unverzüglich mitzuteilen.
  • Unterbleibt erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung, kann ekosphere doo Fristen verschieben, Leistungen aussetzen oder aus wichtigem Grund kündigen und bis dahin erbrachte Leistungen abrechnen.

15. Fernabsatzverträge, Leistungsbeginn und Verbraucherhinweis

  • Werden Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften, soweit anwendbar.
  • Soll ekosphere doo auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, kann eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn erforderlich sein.
  • Ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen, Vorprüfungen, reservierte Termine, individuell zusammengestellte Objektauswahlen oder Dokumente können, soweit rechtlich zulässig, anteilig berechnet werden.

16. Beanstandungen, Mängelanzeige und Freigaben

  • Beanstandungen zu Rechnungen, Berichten, Prüfergebnissen, Dossiers, Terminnotizen oder Arbeitsständen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen und konkret zu bezeichnen.
  • Allgemeine Einwände ohne Benennung des Mangels oder betroffenen Leistungsteils reichen nicht aus.
  • Zwischenergebnisse, Entwürfe oder To-do-Strukturen gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber sie bestätigt oder ohne klaren Widerspruch innerhalb angemessener Frist auf ihrer Grundlage weiterarbeitet.

17. Haftung

  • ekosphere doo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist sie auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Keine Haftung besteht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Fehler von Behörden, Banken, Notaren, Gerichten, Registern, Katasterstellen, Übersetzern, Versicherern, Verkäufern, Projektentwicklern oder sonstigen Dritten, sofern ekosphere doo den Schaden nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
  • Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder nicht realisierte wirtschaftliche Vorteile wird, soweit rechtlich zulässig und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist, nicht gehaftet.
  • Keine Haftung besteht, wenn ein Schaden auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder zurückgehaltenen Angaben des Auftraggebers beruht.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt die auf dieser Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

  • Daten können an Behörden, Register, Banken, Notare, Übersetzer, Buchhalter, Rechtsanwälte, Projektpartner, Verkäufer oder andere Beteiligte weitergegeben werden, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung von Daten Dritter, etwa Familienmitgliedern, Mitarbeitern, Miteigentümern, Vertretern oder Projektbeteiligten, berechtigt ist.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen ist, soweit rechtlich zulässig, Ulcinj, Montenegro, Gerichtsstand. Es gilt das materielle Recht Montenegros unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit keine zwingenden Schutzvorschriften entgegenstehen.

20. PDV / Mehrwertsteuer / Steuern

PDV bedeutet Porez na dodatu vrijednostSoweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise und Gebühren als Nettobeträge zuzüglich gesetzlich anfallender PDV. , die montenegrinische Mehrwertsteuer.

ekosphere doo garantiert keine steuerlichen Ergebnisse. Steuerliche Folgen eines Geschäfts, Erwerbs, einer Unternehmensstruktur, Vermietung, Veräußerung oder internationalen Zahlung sind gesondert durch qualifizierte Steuerberater zu prüfen.

21. Vertraulichkeit

  • Im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene Informationen, einschließlich Geschäfts-, Immobilien-, Verkäufer-, Käufer- und Projektdaten, werden vertraulich behandelt.
  • Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  • Eine Weitergabe erfolgt nur mit Zustimmung, aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder wenn die Information offensichtlich nicht mehr vertraulich ist.
  • Auch der Auftraggeber hat interne Abläufe, Preislisten, Dossiers, Immobilienlisten, Vertragsstrukturen und nicht öffentliche Unternehmensinformationen von ekosphere doo vertraulich zu behandeln.

22. Inseratsangaben, Verfügbarkeit und Preisänderungen

Objektbeschreibungen, Fotos, Preise, Verfügbarkeit, Flächen, Entfernungen, technische Angaben, Dokumentationsstatus und Investitionsannahmen können auf Angaben Dritter, Eigentümerinformationen, Projektunterlagen, Verkäuferkommunikation oder öffentlichen Daten beruhen.

  • Inserate dienen der Orientierung und Anfragegenerierung, sofern nicht ausdrücklich anders bestätigt.
  • Verfügbarkeit, Preis, Dokumentation und Verkäuferbedingungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
  • Montenegro Listings garantiert nicht, dass ein Inserat verfügbar, übertragbar, finanzierbar oder für einen bestimmten Zweck geeignet bleibt.
  • Vor Reservierung, Anzahlung, Kaufvertrag oder sonstigem bindenden Schritt sind alle wesentlichen Tatsachen zu prüfen.

23. Keine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung

Informationen auf montenegro-listings.me stellen keine Anlageberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung, Bankberatung, Einwanderungsberatung oder technische Begutachtung dar.

  • Rendite, Mietertrag, Wiederverkaufswert, Wertsteigerung, Finanzierungszusage, Bankannahme, steuerliches Ergebnis, Behördenentscheidung, Genehmigung, Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit werden nicht garantiert.
  • Wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche, technische oder migrationsbezogene Entscheidungen sind durch qualifizierte Fachleute zu prüfen.
  • Marktaussagen dienen der Orientierung und sind keine verbindliche Prognose.

24. Höhere Gewalt und nicht beherrschbare Ereignisse

ekosphere doo ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Nichterfüllung oder Mehrkosten aufgrund von Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs.

  • Hierzu zählen insbesondere Behördenverzögerungen, Banksperren, fehlende Notartermine, Registerverzögerungen, Stromausfälle, Internetausfälle, Streiks, Krankheit, Unwetter, Transportprobleme, Nichterreichbarkeit des Verkäufers, politische Änderungen, Gesetzesänderungen oder technische Plattformausfälle.
  • Fristen verlängern sich angemessen, soweit solche Umstände die Leistung beeinträchtigen.
  • Bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Kosten bleiben, soweit rechtlich zulässig, abrechenbar.

25. Salvatorische Klausel und Auslegung

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Maßgeblich für den Einzelfall bleiben die individuell vereinbarte Leistung, das bestätigte Angebot, die Projektregelung, die schriftliche Freigabe und die Rechnung. Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche, steuerliche, notarielle, katasterrechtliche, bankbezogene oder technische Prüfung. Diese AGB regeln den allgemeinen vertraglichen Rahmen.

Wichtige Risiko- und Verantwortungsgrenzen

Montenegro Listings kann Informationen, Kommunikation und nächste Schritte organisieren; wesentliche Entscheidungen und Risiken bleiben jedoch außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers. Immobilientransaktionen in Montenegro erfordern strukturierte Vorbereitung.

Verantwortung des Auftraggebers

  • Richtige und vollständige Angaben bereitstellen.
  • Budget, Finanzierung und Mittelherkunft klären.
  • Unterlagen vor bindenden Entscheidungen prüfen.
  • Qualifizierte rechtliche, steuerliche und technische Prüfung beauftragen.
  • Endgültige Kauf- und Investitionsentscheidungen eigenverantwortlich treffen.

Außerhalb der Kontrolle des Betreibers

  • Bankannahme, Zahlungsfreigabe und Compliance-Prüfungen.
  • Notarielle Beurteilung und Vertragsbereitschaft.
  • Katastereinträge, Registrierungen und Behördenentscheidungen.
  • Verhalten von Verkäufern, Eigentümerangaben und Objektverfügbarkeit.
  • Mieterträge, Wiederverkaufswert, Genehmigungen und steuerliche Folgen.

Vor Reservierung, Anzahlung, Kaufvertrag, Zahlung oder Eigentumsübertragung sollten Eigentum, Katasterstatus, Gebäuderegistrierung, Legalisierung, Zufahrt, Versorgung, technischer Zustand, Verkäuferberechtigung, steuerliche Folgen und Zahlungsweg durch die jeweils zuständigen Fachleute geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen zu den AGB

Entsteht durch eine Kontaktformular-Anfrage bereits ein kostenpflichtiger Vertrag?

Eine Formularanfrage dient zunächst der Orientierung und Kommunikation. Kostenpflichtige Leistungen setzen eine gesonderte Klärung von Umfang, Preis und Bedingungen voraus. Nein.

Garantiert Montenegro Listings, dass eine Immobilie verfügbar ist?

Verfügbarkeit, Preis, Dokumentation und Verkäuferbedingungen können sich ändern und müssen für das konkrete Objekt und den jeweiligen Zeitpunkt bestätigt werden. Nein.

Erbringt Montenegro Listings Rechts- oder Steuerberatung?

Montenegro Listings kann Informationen strukturieren und nächste Schritte koordinieren. Rechtliche, steuerliche, notarielle, katasterrechtliche, technische und bankbezogene Fragen erfordern eine qualifizierte Fachprüfung. Nein.

Kann eine Besichtigungskoordination bei Absage berechnet werden?

Blockierte Zeit, Vorbereitung, Reise-, Organisations- und Fremdkosten können berechnet werden, wenn ein bestätigter Termin kurzfristig abgesagt, verschoben oder durch den Auftraggeber unmöglich gemacht wird. Ja.

Wer ist für Mittelherkunft und Zahlungsfreigabe verantwortlich?

ekosphere doo garantiert keine Bankannahme oder Zahlungsfreigabe. Der Auftraggeber ist für rechtmäßige Mittelherkunft, Verfügbarkeit, Übertragbarkeit und erforderliche Nachweise verantwortlich.

Sind externe Fachleute Teil von ekosphere doo?

Nicht automatisch. Notare, Rechtsanwälte, Übersetzer, Steuerberater, Ingenieure, Banken, Behörden, Verkäufer und Projektpartner handeln grundsätzlich eigenständig.

Welches Recht und welcher Gerichtsstand gelten?

Soweit rechtlich zulässig, gilt das materielle Recht Montenegros und Gerichtsstand ist Ulcinj, sofern keine zwingenden Schutzvorschriften entgegenstehen.

Dürfen Website-Inhalte oder Objektbeschreibungen kopiert werden?

Texte, Bilder, Inseratsstrukturen, Beschreibungen, Berichte und sonstige Materialien dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht kopiert, automatisiert ausgelesen, weiterveröffentlicht oder kommerziell verwertet werden, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht. Nein.

Kontakt und Unternehmensdaten

Montenegro Listings by ekosphere doo
Bulevar Teuta bb
85360 Ulcinj
Montenegro

PIB: 0317 1868
REG: 5081 9609
PDV: 82 / 31-02022-6

Frage zu diesen AGB?

Senden Sie vertragliche Fragen an info@montenegro-listings.meNennen Sie dabei die betroffene Leistung, das Angebot, die Rechnung, das Inserat, den Termin oder den konkreten Vertragspunkt. .

Wie sind diese Informationen einzuordnen?

Maßgeblich sind die auf dieser Seite genannten Unternehmensangaben sowie die für einen konkreten Auftrag schriftlich bestätigten Vereinbarungen. Allgemeine Websiteinformationen, Objektanzeigen und redaktionelle Erläuterungen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls durch die jeweils zuständige oder qualifizierte Stelle. Diese Übersicht dient dazu, Verantwortlichkeit, Nutzungsvoraussetzungen und rechtliche Grenzen von Montenegro Listings nachvollziehbar darzustellen.

Bei Fragen zur Seite „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ kann die auf der Kontaktseite genannte verantwortliche Stelle angesprochen werden. Änderungen gesetzlicher, technischer oder organisatorischer Rahmenbedingungen können eine Aktualisierung erforderlich machen; deshalb ist der auf der jeweiligen Seite ausgewiesene Bearbeitungsstand zu beachten. Angaben zu Immobilien, Preisen, Flächen, Verfügbarkeit, Dokumenten oder rechtlichem Status sind vor einer Reservierung, Zahlung oder vertraglichen Bindung für das konkrete Objekt erneut zu bestätigen.

Updated on 14.07.2026Author Matthias Berger