Vollständige Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen im Zusammenhang mit Montenegro Listings, betrieben durch ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro, PIB: 0317 1868, REG: 5081 9609, PDV: 82 / 31-02022-6.
- Sie gelten für Website-Nutzung, Immobilienanfragen, Objektauswahl, Immobilienorientierung, Besichtigungskoordination, Vorprüfungen, Dokumentenorganisation, Kaufkoordination und damit verbundene lokale Unterstützung.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ekosphere doo ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere anwendbare Verbraucherschutzregeln, bleiben unberührt.
- Regelungen, die ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten können, sind im jeweils rechtlich zulässigen engeren Umfang auszulegen.
2. Vertragspartner, Verbraucher, Unternehmer und Textform
- Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Textform umfasst E-Mail, bestätigte Messenger-Kommunikation, elektronisch signierte Dokumente oder andere nachvollziehbare elektronische Kommunikation, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
- Änderungen von Leistungsumfang, Preis, Fristen, Zuständigkeiten oder Einbindung Dritter bedürfen mindestens der Textform.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Je nach Vereinbarung kann Montenegro Listings insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- Erste Einordnung von Kaufinteresse, Budget, Immobilienart, Nutzungszweck und Zeitrahmen.
- Vorauswahl von Apartments, Häusern, Villen, Grundstücken, Gewerbeobjekten, Mietobjekten, Neubauprojekten oder investitionsbezogenen Immobilienmöglichkeiten in Montenegro.
- Organisation erster Informationen, Eigentümer- und Verkäuferangaben, Objektunterlagen und Besichtigungstermine.
- Koordination von Immobilienvorprüfungen, Dokumentensammlung, Katasterauszügen, verfügbaren Objektakten und Kaufvorbereitung.
- Koordination mit Rechtsanwälten, Notaren, Übersetzern, Steuerberatern, Banken, Behörden, Geometern, Ingenieuren, Architekten, Verkäufern, Projektentwicklern oder sonstigen Dritten.
- Unterstützung bei Kaufkoordination, Zahlungslogik, Übergabevorbereitung und organisatorischen Folgeschritten.
Maßgeblich sind insbesondere die bezeichnete Leistung, die Rolle von ekosphere doo, der vorgesehene Zeitrahmen, der Leistungsort, die einzubeziehenden Dritten und die vereinbarte Vergütung. Diese Punkte ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot, einer bestätigten Buchung, einer individuellen Vereinbarung oder einer projektspezifischen Regelung. Der verbindliche Umfang wird für den einzelnen Auftrag festgelegt.
Beschreibungen auf Websites, Landingpages, PDFs, Immobilienkarten, Inseraten, Präsentationen oder sozialen Medien dienen nur der Orientierung und ersetzen keine konkrete Mandatsdefinition.
4. Rollentrennung: Eigenleistung, Vermittlung und Leistungen Dritter
- ekosphere doo kann Leistungen selbst erbringen, vermitteln, koordinieren, strukturieren, vorbereiten oder an Dritte weiterleiten.
- Kontaktvermittlung, Terminorganisation, Dokumentensortierung oder Kommunikationsstrukturierung bedeuten nicht automatisch, dass ekosphere doo die Leistung des Dritten selbst schuldet.
- Notare, Rechtsanwälte, beglaubigte Übersetzer, Buchhalter, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Banken, Behörden, Register, Katasterstellen, Versicherer, Verkäufer, Projektentwickler und andere externe Beteiligte handeln grundsätzlich selbstständig.
- ekosphere doo haftet nicht für Inhalt, Dauer, Verfügbarkeit, Entscheidungen oder Fehler Dritter, sofern das Problem nicht durch eigenes Verschulden verursacht oder ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.
5. Preise, Preisangaben und maßgebliche Preisgrundlage
Veröffentlichte Preise, Preisspannen, Pakete, Provisionsstrukturen oder Leistungsbeschreibungen gelten in der zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellen Fassung, sofern kein abweichendes Angebot schriftlich bestätigt wurde.
- Preise können als Festpreis, Ab-Preis, Preisspanne, Paketpreis, Provisionslogik oder Preis auf Anfrage dargestellt werden.
- Für die beauftragte Leistung ist die konkrete Leistungsbeschreibung oder das individuell bestätigte Angebot maßgeblich.
- Widersprechen sich Websiteangaben und individuelles Angebot, geht das bestätigte individuelle Angebot vor.
- Vermittlung, Immobilienvorprüfung, Besichtigungskoordination, Dokumentenorganisation und Transaktionsbegleitung können unterschiedlichen Vergütungsmodellen folgen.
6. Vergütung, Zusatzleistungen und Änderungswünsche
- Vergütet wird die beauftragte Leistung, nicht ein subjektiv erwartetes Gesamtergebnis, sofern keine ausdrückliche Erfolgspflicht vereinbart wurde.
- Zusatzaufwand aufgrund neuer Tatsachen, weiterer Personen, zusätzlicher Immobilien, neuer Dokumente, Übersetzungen, Nacharbeiten, zusätzlicher Termine, Vor-Ort-Besuche, Behördenanfragen, Bankfragen oder sonstiger Erweiterungen kann gesondert berechnet werden.
- Änderungswünsche und Leistungserweiterungen können in Textform freigegeben werden.
- Begonnene Beratungs-, Prüfungs-, Koordinations- oder Vorbereitungseinheiten können anteilig oder nach Angebotslogik abgerechnet werden.
- Monatliche Leistungen beginnen am vereinbarten Startdatum; eine Verlängerung gilt nur, wenn sie im Angebot oder in der bestätigten Vereinbarung geregelt ist.
7. Fälligkeit, Vorauszahlungen und Verzug
- Rechnungen sind zu dem in Rechnung oder Angebot genannten Zeitpunkt fällig; fehlt eine besondere Regelung, beträgt die Zahlungsfrist sieben Kalendertage ab Rechnungsdatum.
- ekosphere doo kann Leistungen von angemessenen Anzahlungen, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen abhängig machen.
- Projektbezogene Umsetzungsleistungen können bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.
- Bei Verzug können gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden verlangt werden.
- Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist, soweit rechtlich zulässig, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
8. Termine, Besichtigungen, Vor-Ort-Termine und Stornierungen
- Gebuchte Gespräche, Besichtigungstermine, Dokumentenprüfungszeiten, Vor-Ort-Termine und fest reservierte Koordinationszeiten werden für den Auftraggeber freigehalten.
- Wird ein bestätigter Termin kurzfristig verschoben, abgesagt oder durch den Auftraggeber unmöglich gemacht, können blockierte Zeit, Vorbereitung und Fremdkosten berechnet werden.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Absage als kurzfristig, wenn sie weniger als 24 Stunden vor einem Online- oder Telefontermin oder weniger als 72 Stunden vor einem Vor-Ort-Termin oder einer Besichtigung erfolgt.
- Bereits entstandene Reise-, Vorbereitungs-, Organisations- oder Fremdkosten sind zu erstatten, wenn der Auftraggeber die Absage oder Unmöglichkeit verursacht hat.
9. Website-Nutzung und Inhalte
- montenegro-listings.me darf nur für rechtmäßige Zwecke genutzt werden.
- Texte, Bilder, Grafiken, Datenbanken, Konzepte, Berichte, Checklisten, Inseratsstrukturen, Immobilienkarten, Präsentationen, Roadmaps und Software können urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sein.
- Jede Nutzung über den gewöhnlichen Websitezugriff oder die vertraglich vorgesehene Nutzung hinaus bedarf vorheriger Zustimmung in Textform.
- Interne Dokumente, Preislisten, Dossiers, Berichte, Immobilienlisten und Vertragsunterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte, insbesondere Wettbewerber, weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
10. Immobilienvermittlung, Vorprüfungen und Kaufkoordination
Maßgeblich ist die jeweilige Vermittlungs-, Makler-, Agentur- oder Projektvereinbarung. Die Vermittlung von Immobilien Dritter, Grundstücken oder investitionsbezogenen Immobilienmöglichkeiten kann provisionspflichtig sein.
- Provisionshöhe, Fälligkeit und Abrechnungslogik ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
- Immobilienvorprüfungen, Dokumentenprüfung, Besichtigungskoordination oder Kaufstrukturierung ohne Vermittlungsauftrag sind nicht automatisch klassische Maklerleistungen und können gesondert berechnet werden.
- Zusatzleistungen wie Behördenwege, Registrierungen, Versicherungsunterstützung, Bankkoordination, Zahlungsstruktur, Renovierungsplanung, rechtliche Weiterleitung oder Fachberatung sind nicht automatisch in einer Vermittlungsprovision enthalten.
- Für Immobilien aus eigenen Projektstrukturen oder besonderen Projektvereinbarungen gelten die jeweiligen Projekt-, Objekt- oder Vergütungsbedingungen.
- Vermittlungsleistungen enden grundsätzlich mit dem vertraglich festgelegten Provisionsauslöser; spätere Unterstützung ist gesondert zu beauftragen.
11. Dokumente, Kataster, Notar und Kaufunterlagen
- ekosphere doo kann Dokumente sammeln, sortieren, weiterleiten, übersetzen lassen, koordinieren oder organisatorisch aufbereiten.
- Rechtliche Bewertung, notarielle Prüfung, gerichtliche Entscheidung, Katasterentscheidung oder verbindliche Behördenauskunft erfolgen durch die zuständige Stelle oder qualifizierte Fachperson.
- Sofern nicht ausdrücklich in Textform garantiert, übernimmt ekosphere doo keine Gewähr für Verkäuferangaben, Katasterdaten, Baugenehmigungen, Nutzungsbehauptungen, Versorgungsinformationen, Zufahrtsangaben oder Dokumente Dritter.
- Ein Kauf sollte erst erfolgen, nachdem Unterlagen, Eigentumslage, Vertragsstruktur, Zahlungslogik und notarielle Umsetzbarkeit für den Einzelfall geprüft wurden.
12. Herkunft der Mittel, Zahlungen und Bankprozess
- Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Herkunft, Verfügbarkeit, Übertragbarkeit und Verwendung seiner Mittel verantwortlich.
- Banken, Notare, Verkäufer, Behörden oder andere Beteiligte können Nachweise zur Mittelherkunft, Identität, zum Verwendungszweck oder wirtschaftlich Berechtigten verlangen.
- ekosphere doo kann Zahlungsabläufe organisatorisch erklären oder koordinieren, garantiert jedoch weder Bankannahme noch Kontoeröffnung, Zahlungsfreigabe oder regulatorische Bewertung durch Dritte.
- Barzahlung, Banküberweisung, Treuhandkonto, Notarkonto oder andere Zahlungsmodelle bedürfen einer individuellen Prüfung durch die zuständigen Fachleute oder Institutionen.
13. Aufenthalt, Steuern, Nutzung und Folgethemen
- Ein Immobilienkauf kann weitere Themen wie Aufenthalt, Anmeldung, Steuern, Versicherung, Vermietung, Verwaltung, Renovierung oder laufende Instandhaltung auslösen.
- Solche Folgethemen sind nicht automatisch Bestandteil einer Immobilienanfrage, Besichtigungs- oder Kaufkoordination.
- Sie können gesondert angeboten, koordiniert oder an qualifizierte Dritte weitergeleitet werden.
- Behördliche Entscheidungen, Steuerbescheide, Aufenthaltsentscheidungen, Bankentscheidungen und Genehmigungen werden nicht garantiert.
14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Erforderliche Informationen, Unterlagen, Nachweise, Vollmachten, Entscheidungen und Rückmeldungen sind rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
- Entwürfe, Checklisten, Übersichten, Angebote, Roadmaps, Vertragsentwürfe oder Einreichungsunterlagen sind, soweit zumutbar, auf erkennbare Fehler zu prüfen.
- Änderungen von Budget, Zeitplan, Immobilienziel, Finanzierungsverfügbarkeit, Reiseplanung, Kontaktdaten oder rechtlich relevanten Umständen sind unverzüglich mitzuteilen.
- Unterbleibt erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung, kann ekosphere doo Fristen verschieben, Leistungen aussetzen oder aus wichtigem Grund kündigen und bis dahin erbrachte Leistungen abrechnen.
15. Fernabsatzverträge, Leistungsbeginn und Verbraucherhinweis
- Werden Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften, soweit anwendbar.
- Soll ekosphere doo auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, kann eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn erforderlich sein.
- Ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen, Vorprüfungen, reservierte Termine, individuell zusammengestellte Objektauswahlen oder Dokumente können, soweit rechtlich zulässig, anteilig berechnet werden.
16. Beanstandungen, Mängelanzeige und Freigaben
- Beanstandungen zu Rechnungen, Berichten, Prüfergebnissen, Dossiers, Terminnotizen oder Arbeitsständen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen und konkret zu bezeichnen.
- Allgemeine Einwände ohne Benennung des Mangels oder betroffenen Leistungsteils reichen nicht aus.
- Zwischenergebnisse, Entwürfe oder To-do-Strukturen gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber sie bestätigt oder ohne klaren Widerspruch innerhalb angemessener Frist auf ihrer Grundlage weiterarbeitet.
17. Haftung
- ekosphere doo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist sie auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Keine Haftung besteht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Fehler von Behörden, Banken, Notaren, Gerichten, Registern, Katasterstellen, Übersetzern, Versicherern, Verkäufern, Projektentwicklern oder sonstigen Dritten, sofern ekosphere doo den Schaden nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
- Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder nicht realisierte wirtschaftliche Vorteile wird, soweit rechtlich zulässig und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist, nicht gehaftet.
- Keine Haftung besteht, wenn ein Schaden auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder zurückgehaltenen Angaben des Auftraggebers beruht.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt die auf dieser Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
- Daten können an Behörden, Register, Banken, Notare, Übersetzer, Buchhalter, Rechtsanwälte, Projektpartner, Verkäufer oder andere Beteiligte weitergegeben werden, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung von Daten Dritter, etwa Familienmitgliedern, Mitarbeitern, Miteigentümern, Vertretern oder Projektbeteiligten, berechtigt ist.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen ist, soweit rechtlich zulässig, Ulcinj, Montenegro, Gerichtsstand. Es gilt das materielle Recht Montenegros unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit keine zwingenden Schutzvorschriften entgegenstehen.
20. PDV / Mehrwertsteuer / Steuern
PDV bedeutet Porez na dodatu vrijednostSoweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise und Gebühren als Nettobeträge zuzüglich gesetzlich anfallender PDV. , die montenegrinische Mehrwertsteuer.
ekosphere doo garantiert keine steuerlichen Ergebnisse. Steuerliche Folgen eines Geschäfts, Erwerbs, einer Unternehmensstruktur, Vermietung, Veräußerung oder internationalen Zahlung sind gesondert durch qualifizierte Steuerberater zu prüfen.
21. Vertraulichkeit
- Im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene Informationen, einschließlich Geschäfts-, Immobilien-, Verkäufer-, Käufer- und Projektdaten, werden vertraulich behandelt.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Eine Weitergabe erfolgt nur mit Zustimmung, aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder wenn die Information offensichtlich nicht mehr vertraulich ist.
- Auch der Auftraggeber hat interne Abläufe, Preislisten, Dossiers, Immobilienlisten, Vertragsstrukturen und nicht öffentliche Unternehmensinformationen von ekosphere doo vertraulich zu behandeln.
22. Inseratsangaben, Verfügbarkeit und Preisänderungen
Objektbeschreibungen, Fotos, Preise, Verfügbarkeit, Flächen, Entfernungen, technische Angaben, Dokumentationsstatus und Investitionsannahmen können auf Angaben Dritter, Eigentümerinformationen, Projektunterlagen, Verkäuferkommunikation oder öffentlichen Daten beruhen.
- Inserate dienen der Orientierung und Anfragegenerierung, sofern nicht ausdrücklich anders bestätigt.
- Verfügbarkeit, Preis, Dokumentation und Verkäuferbedingungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
- Montenegro Listings garantiert nicht, dass ein Inserat verfügbar, übertragbar, finanzierbar oder für einen bestimmten Zweck geeignet bleibt.
- Vor Reservierung, Anzahlung, Kaufvertrag oder sonstigem bindenden Schritt sind alle wesentlichen Tatsachen zu prüfen.
23. Keine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung
Informationen auf montenegro-listings.me stellen keine Anlageberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung, Bankberatung, Einwanderungsberatung oder technische Begutachtung dar.
- Rendite, Mietertrag, Wiederverkaufswert, Wertsteigerung, Finanzierungszusage, Bankannahme, steuerliches Ergebnis, Behördenentscheidung, Genehmigung, Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit werden nicht garantiert.
- Wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche, technische oder migrationsbezogene Entscheidungen sind durch qualifizierte Fachleute zu prüfen.
- Marktaussagen dienen der Orientierung und sind keine verbindliche Prognose.
24. Höhere Gewalt und nicht beherrschbare Ereignisse
ekosphere doo ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Nichterfüllung oder Mehrkosten aufgrund von Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs.
- Hierzu zählen insbesondere Behördenverzögerungen, Banksperren, fehlende Notartermine, Registerverzögerungen, Stromausfälle, Internetausfälle, Streiks, Krankheit, Unwetter, Transportprobleme, Nichterreichbarkeit des Verkäufers, politische Änderungen, Gesetzesänderungen oder technische Plattformausfälle.
- Fristen verlängern sich angemessen, soweit solche Umstände die Leistung beeinträchtigen.
- Bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Kosten bleiben, soweit rechtlich zulässig, abrechenbar.
25. Salvatorische Klausel und Auslegung
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Maßgeblich für den Einzelfall bleiben die individuell vereinbarte Leistung, das bestätigte Angebot, die Projektregelung, die schriftliche Freigabe und die Rechnung. Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche, steuerliche, notarielle, katasterrechtliche, bankbezogene oder technische Prüfung. Diese AGB regeln den allgemeinen vertraglichen Rahmen.